Letzte Woche erhielten einige Leute per Post eine Belehrung und wurden von der Polizei aufgefordert sich schriftlich zum Strafverfahren zu äußern. Vorgeworfen wird den Betroffenen Hausfriedensbruch. Die TU hatte schon kurz nach der Räumung angekündigt, dass die Anzeigen zurückgezogen seien. Auf Twitter wiederholte die TU kürzlich, dass die Anzeigen zurückgezogen seien und sie kein Interesse an der Strafverfolgung habe. Wie wir erfahren haben, hat TU-Präsident Thomsen erst kürzlich die Rücknahme der Strafanträge per Formular an die bearbeitende Dienststelle weitergegeben. Ob die Rücknahme dadurch wirksam wird, bleibt offen.
Wir rufen alle Betroffenen zur konsequenten Aussageverweigerung auf. Belastet weder euch noch andere! Die Besetzung war und bleibt legitim!
Informiert euch bei der Roten Hilfe, nehmt ihre Beratungsangebote in Anspruch und lasst euch anwaltlichen Beistand vermitteln.
Gewerkschaftsmitglieder wurden von der Tarifkampagne TVStud aufgefordert sich bei den zuständigen Gewerkschaftsvertreter*innen zu melden. Auch über Gewerkschaften könnt ihr rechtliche Beratung und eine anwaltliche Vertretung erhalten.
Zudem kritisieren die Gewerkschaften GEW und verdi in einer Pressemitteilung die Kriminalisierung von Studierendenprotesten. Im vorliegenden Fall sprechen sie von einem Vertrauensverlust. Außerdem wird die Räumung studentischer Freiräume kritisiert. #Zwillebleibt!